Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kostbarmarkt.at
Navigationshilfen
Alle Inhalte sind so gestaltet, dass sie mit Screenreader und ähnlich assistierenden Technologien gelesen werden können. Die Inhaltsseiten folgen einer einheitlichen Struktur. Um die Seitennavigation zu erleichtern, befinden sich am Beginn jeder Seite Sprungmarken zu den einzelnen Seitenbereichen.
Sprungmarken
Die Sprungmarken können mit Screenreadern am Beginn jeder Seite angesprungen werden. Folgende Sprungmarken zur Schnellnavigation stehen zur Verfügung:
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.09.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2025. Überprüft wurden die Startseite, die Navigation und die Inhaltsseiten. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
[Variante B – Wählen Sie diese Variante, wenn die Beurteilung alleine durch einen Dritten erfolgte:]
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von [einem Dritten (die konkrete Nennung des Dritten ist optional)] vorgenommenen Bewertung erstellt.
[Variante C – Wählen Sie diese Variante, wenn die Beurteilung sowohl durch die öffentliche Stelle als auch einen Dritten erfolgte:]
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der [Name der öffentlichen Stelle] durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von [einem Dritten (die konkrete Nennung des Dritten ist optional)] vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme und Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an hi@kostbarmarkt.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Webseite kostbarmarkt.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
E-Mail: service@bmluk.gv.at
Unverschwendet GmbH
E-Mail: hi@kostbarmarkt.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
